Sofern Änderungen der AGB erfolgen, wird der Kunde unverzüglich informiert. Ist der Kunde Unternehmer, gelten sie als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Hierbei gilt eine Widerspruchsfrist von vier Wochen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem „UNVERBRANNT“ die Änderungen an den Kunden bekannt gibt. Ist der Kunde Verbraucher, gelten sie erst ab dem Eingang einer die Änderung akzeptierenden Erklärung des Kunden.